Willkommen

    Sehr geehrte PatientInnen,

    wir beobachten weiterhin die Lage bezüglich der COVID-19-Situation sehr genau und passen uns zu Ihrem Schutz laufend an die Gegebenenheit an. Es gilt weiterhin:

    • Bitte möglichst nur nach Terminvereinbarung per Telefon oder E-Mail  in die Ordination kommen. Bitte nehmen Sie Ihre Termine möglichst pünktlich wahr, damit die Kontaktdauer zu anderen Menschen in der Ordination gering ist.
    • Vor der Ordinationstüre bitte die Hände desinfizieren und bei Eintritt FFP2-Maske tragen. Notfalls liegt für Sie eine Maske kostenlos auf.
    • Wir halten uns selbstverständlich auch selber an die entsprechenden Schutzmaßnahmen; derzeit stehen alle Dienstleistungen nach Maßgabe der Indikation zur Verfügung.
    • Bei fieberhaften Infekten machen Sie uns bitte aktiv bei der Terminvereinbarung darauf aufmerksam, wir werden immer eine adäquate Versorgung gewährleisten.
    • Einfache Rezeptverschreibungen und Krankmeldungen sind weiterhin ohne persönliche Kontaktaufnahme in der Ordination möglich.
    • Die Abnahme von Abstrichen für den COVID-19-PCR-Test und die Durchführung von SARS-CoV-2-Antigen-Tests („Schnelltests“) sind in der Ordination möglich – eine telefonische Terminvereinbarung ist dafür unbedingt erforderlich!
    • Erreichbarkeit:  Tel.:  +43 512 575566  oder +43 677 62931210 (Bitte unbedingt den Anrufbeantworter nutzen; wir rufen verlässlich zurück!), E-Mail: office@dr-bachler.at

    Vielen Dank für Ihr Verständnis!

    Liebe Patientin, lieber Patient,
    wir sind in unserer Praxis bemüht, Ihnen schnell, sorgfältig und freundlich zu begegnen. Damit uns das gelingt, möchten wir Ihnen einige Informationen über den Organisationsablauf näherbringen.

    Unsere Leistungen:
    Vorsorgeuntersuchungen, Führerscheinuntersuchungen, Tauchtauglichkeitsuntersuchungen, Beratungsgespräche (Ernährungs-, Partner-, Sexual-, Arbeitssituation, psychotherapeutische Erstgespräche, Impfungen, Reisevorbereitung), EKG und Lungenfunktionsuntersuchungen nach Terminvereinbarung.
    Bei Verhinderung erbitten wir umgehende Absage, bei Psychotherapie-Terminen mindestens 48 Stunden vorher. Hausbesuche sind nach Vereinbarung möglich.

    Verrechnung:
    Vorsorgeuntersuchungen werden direkt mit den Kassen verrechnet. Weiters besteht ein Direktverrechnungsvertrag mit der KFA und SVS (früher SVA und SVB); mit der KUF wird nach Tarif verrechnet. Alle anderen Kassen erstatten in der Regel 80 % jenes Betrages, den sie für die jeweilige Leistung einem Vertragsarzt zahlen würden. Für die Rückerstattung sind die Originalrechnung und die Zahlungsbestätigung vorzulegen. Sie können bei Unklarheiten bei der jeweiligen Krankenkasse eine schriftliche Auflistung verlangen oder Beschwerde bei der Ombudsstelle der ÖGK Tirol (Tel.: +43 5 0766-181710) einlegen.

    Für spezielle Bedürfnisse wenden Sie sich bitte ebenfalls an uns, auch sind wir für Kritik dankbar.

    Unsere Ordination ist eine Lehrordination der Medizinischen Universität Innsbruck
    Es ist mir ein besonderes Anliegen, zukünftigen KollegInnen ein allgemeinmedizinisches Praktikum in meiner Praxis zu ermöglichen. Denn um die hausärztliche Versorgung unserer Bevölkerung langfristig in guter Qualität sichern zu können, ist es unumgänglich, angehenden ÄrztInnen eine ebenso praxisnahe, wie umfassende Ausbildung zu bieten. Der reine Universitätsbetrieb alleine kann dies nicht abdecken – „In der Praxis für die Praxis lernen“ ist ein wertvoller Baustein, damit wir uns auch in Zukunft auf qualifizierte MedizinerInnen verlassen können. Und dabei spielen Sie als unsere Patientin/unser Patient eine sehr zentrale Rolle!
    Die MedizinstudentInnen, von denen Sie bei uns betreut werden, stehen knapp vor dem Abschluss des Studiums. Sie erheben bei Ihnen Anamnesen, führen Untersuchungen durch und dürfen unter Aufsicht auch therapeutische Eingriffe vornehmen. Dabei sind sie jedoch streng an die Weisungen des Arztes gebunden; absolut nichts geschieht ohne Wissen und Einverständnis des ärztlichen Leiters. Selbstverständlich unterliegen auch diese MitarbeiterInnen der ärztlichen Schweigepflicht. Sollten Sie dennoch keine Betreuung durch StudentInnen wünschen, lassen Sie uns dies bitte wissen – wir respektieren Ihre Entscheidung natürlich, da uns auch und gerade im Lehrbetrieb das Wohl jeder einzelnen Patientin, jedes einzelnen Patienten besonders am Herzen liegt.