Führerscheinuntersuchung
Seit 1997 sieht der Gesetzgeber vor, dass Untersuchungen von Führerscheinwerbern von Sachverständigen Ärzten für Allgemeinmedizin durchgeführt werden; die Führerscheinwerberin/der Führerscheinwerber darf innerhalb der letzten fünf Jahre nicht bei dem ausgewählten Arzt in Behandlung gewesen sein (Hausarztregelung). Die Kosten für die Untersuchung sind seitens des Gesetzgebers wie folgt festgesetzt:
Gruppe 1 | ![]() |
€ 35,00 | ![]() |
(Kfz-Klasse A, B, B + E, F) |
Gruppe 2 | € 50,00 | (Kfz-Klasse C1, C1 + E, C, D, C + E, D + E, G) | ||
€ 30,00 | (für Wiederholungsuntersuchungen) |
Zur Untersuchung sind zum Identitätsnachweis ein amtlicher Lichtbildausweis, bei Brillenträgern ein Brillenpass des Optikers (Angabe der Brillenstärke) und bei Kontaktlinsenträgern eine Verträglichkeitsbescheinigung des Facharztes für Augenheilkunde mitzubringen.